6. Rechtliches Gehör, Akteneinsicht und -führung a) Die Beschwerdeführenden beantragen, ihnen sei Einsicht in sämtliche Verfahrensakten zu gewähren (Ziff. 4 der Rechtbegehren). Dabei machen sie – wie schon im ersten Verfahren vor der BVD (110/2022/67) – geltend, ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, da ihnen wesentliche Angaben zur lohnunternehmerischen Tätigkeit nicht zur Kenntnis gebracht worden seien. Es unklar bleibe, welche Grundlagen geprüft worden seien und auf welcher Grundlage die Gemeinde die Zonenkonformität des Betriebs beurteilt habe.