deutlich mehr lohnunternehmerischen Arbeiten die Rede («Mäh- und Pressarbeiten, landwirtschaftliche Transporte, Handel mit Raufutter»), aus welchen ein lohnunternehmerischer Jahresgewinn von rund CHF 29 000.00 resultierte, was einem Anteil von 27 % des gesamten Jahresgewinns entsprach (vgl. Stellungnahme des LANAT vom 25. Mai 2022, so auch Beschwerdeantwort des Beschwerdegegners vom 25. Januar 2024, Rz. 40). Wenn der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort vom 25. Januar 2024 nun vorbringt, es sei davon auszugehen, dass sich der Anteil des Jahresgewinns aus lohnunternehmerischen Tätigkeiten auf eine sehr kleine einstellige