Diese Grenze ist nach Beurteilung der BVD nicht bei Erzielen eines «namhaften Beitrags» zum Einkommen zu ziehen, sondern deutlich tiefer. Eine nicht massgebende und damit bewilligungsfreie lohnunternehmerische Tätigkeit beschränkt sich vielmehr auf vernachlässigbare Kleinsttätigkeiten oder untergeordnete, nur die Selbstkosten tragende Tätigkeiten (etwa das Ausleihen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten zu Selbstkosten).