Abs. 1 RPG hat jedoch nichts mit der Frage zu tun, ab welcher Grösse eine lohnunternehmerische Tätigkeit einer Bewilligung bedarf bzw. unterhalb welcher Schwelle von einer bewilligungsfreien und damit auch ohne Bewilligung von einer rechtmässigen lohnunternehmerischen Tätigkeit gesprochen werden kann. Diese Grenze ist nach Beurteilung der BVD nicht bei Erzielen eines «namhaften Beitrags» zum Einkommen zu ziehen, sondern deutlich tiefer.