(Betriebskonzept, allfällige Statistiken zur Menge der produzierten und verkauften Siloballen in den letzten Jahren, Buchhaltungen der vergangenen Jahre, Unterlagen zu Direktzahlungen usw.) Klarheit zu schaffen sein, in welchem Umfang beim Betrieb des Beschwerdegegners und dessen Siloballenproduktion und -verkauf von landwirtschaftlichen und damit zonenkonformen Tätigkeiten und in welchem Umfang von lohnunternehmerischen Tätigkeiten auszugehen ist. Bestätigt sich, dass der Beschwerdegegner nur eigenes Futter verarbeitet und verkauft, so wird dies von der Gemeinde in der neu zu erlassenden Verfügung nachvollziehbar zu begründen/darzulegen sein.