SAK) und deren Beobachtungen zur angeblichen Anlieferung und Abholung von Siloballen mit grossen Lastwagen. Ob diese Einwände zutreffen, ist unklar, hätte aber die Gemeinde als zuständige Baupolizeibehörde dazu veranlassen müssen, die vom LANAT wiedergebebenen Angaben des Beschwerdegegners nicht unbesehen und ohne nähere Verifikation zu übernehmen.