– verkauft werden, wird einzig auf die Angaben des Beschwerdegegners abgestellt. Weder das LANAT noch die Gemeinde forderten zwecks Verifizierung dieser Angaben nähere Unterlagen/Belege des Beschwerdegegners ein oder versuchten diese Angaben etwa anhand einer Besichtigung vor Ort unter näherer Befragung des Beschwerdegegners oder einer Einsicht in die Buchhaltung des Landwirtschaftsbetriebs zu plausibilisieren.