e) Gestützt auf den Entscheid der BVD vom 5. Juli 2022 und mangels Einreichung eines Bauund Ausnahmegesuchs durch den Beschwerdegegner war die Gemeinde gehalten, die lohnunternehmerischen Tätigkeiten im Rahmen eines Wiederherstellungsverfahrens zu überprüfen (vgl. E. 7b des Entscheids der BVD vom 5. Juli 2022). Es zeigt sich, dass die strittigen Aktivitäten des Beschwerdegegners zwei Bereiche umfassen. Einerseits die Erstellung von Grassilo- und Maissiloballen und der teilweise Verkauf dieser an andere Landwirte, anderseits aber auch weitere Arbeiten für Dritte gegen Entgelt. Auf diese beiden Bereiche ist nachfolgend näher einzugehen.