Die Voraussetzungen seien damals gegeben gewesen, da der Betrieb mit einem SAK-Wert von 1.289 u.a. die Voraussetzungen an ein landwirtschaftliches Gewerbe erfüllt habe. Der Beschwerdegegner führe landwirtschaftliche Transporte und Arbeiten wie Mäh- und 10/20 BVD 120/2023/71