Insbesondere werde auf dem Silolagerplatz kein Futter gelagert, das von anderen landwirtschaftlichen Betrieben gekauft worden sei. Es sei unhaltbar, wenn die Beschwerdeführenden vorbringen würden, dass weder die Gemeinde noch das LANAT bzw. das AGR gewillt seien, seine Tätigkeiten auf ihren Inhalt und ihre Bewilligungsfähigkeit zu überprüfen, denn genau dies hätten sie getan.