Die durch die Beschwerdeführenden vorgebrachten Angaben zu weiteren lohnunternehmerischen Tätigkeiten hätten sich – abgesehen der zugegebenen Mäh- und Pressarbeiten, landwirtschaftlichen Transporte, Handel mit Raufutter – auf das Baugesuchsverfahren bezogen, welches zwischenzeitlich abgeschrieben worden sei. Vielmehr werde ein Teil des produzierten Futters an seine Schafe verfuttert und den Rest verkaufe er an Landwirte in der Region, die zu wenig Futter hätten. Insbesondere werde auf dem Silolagerplatz kein Futter gelagert, das von anderen landwirtschaftlichen Betrieben gekauft worden sei.