wiefern es unglaubwürdig sei, dass für die Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebs mit 0.607 SAK unter anderem fünf Traktoren und drei Ballenpressen notwendig seien. Es sei denn auch – ausser für die Siloballen – nie festgestellt worden, dass keine lohnunternehmerischen Tätigkeiten bestünden, jedoch keine, welche die Kriterien der Rechtsprechung erfüllen.