RPG beurteilt. Zum einen sei aber gar kein Bauvorhaben zu beurteilen gewesen, da das Baugesuch des Beschwerdegegners aufgrund von unvollständigen Baugesuchsunterlagen abgeschrieben worden sei. Somit sei unklar, was das LANAT überhaupt beurteilt habe. Zum anderen sei entgegen den klaren Anweisungen der BVD im Entscheid vom 5. Juli 2023 kein Betriebskonzept eingereicht worden und die Voraussetzungen für die Bewilligung der lohnunternehmerischen Tätigkeit habe deshalb nicht geprüft werden können. Es sei schliesslich unklar, ob im Fachbericht des LA-