Im Schreiben vom 7. Februar 2023, mit welchem die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren mangels Einreichung eines überarbeiteten, vollständigen Baugesuchs abschrieb, wies die Gemeinde darauf hin, dass sie aufgrund des Verzichts der Einreichung eines entsprechenden Bauund Ausnahmegesuchs die bis anhin getätigte Lohnunternehmung im Rahmen eines Wiederherstellungsverfahrens zu prüfen habe. Mit Schreiben vom 10. März 2023 wendete sich die Gemeinde an das AGR, wies darin ergänzend darauf hin, dass der heutige Silolagerplatz und die damit verbundene Tätigkeit von der Gemeinde am 10. Juli 2015 gestützt auf die damalige Verfügung des