BauG). Falls der Beschwerdegegner hinsichtlich der lohnunternehmerischen Tätigkeit trotz Aufforderung der Gemeinde auf die Einreichung eines begründeten und den formellen Erfordernissen entsprechenden Bau- und Ausnahmegesuchs verzichte, so werde die Gemeinde diesbezüglich im Rahmen eines Wiederherstellungsverfahrens die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu prüfen haben.