RPG nicht oder ungenügend geprüft worden. Da die lohnunternehmerische Tätigkeit offenbar schon länger bestehe, hätte die Gemeinde den Beschwerdegegner im Rahmen eines Wiederherstellungsverfahrens Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für diese unbewilligten Tätigkeiten einräumen müssen (vgl. Art. 46 Abs. 2 10 Raumplanungsverordnung des Bundesrats vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1). 7/20 BVD 120/2023/71