d) Der Beschwerdeführer 1 ist Alleineigentümer der Parzelle Grossaffoltern Grundbuchblatt Nr. E.________ und ist zusammen mit der Beschwerdeführerin 2 im Haus auf dieser Parzelle wohnhaft. Diese Parzelle ist lediglich durch eine Wegparzelle vom Grundstück Grossaffoltern Grundbuchblatt Nr. W.________ getrennt, das Wohnhaus der Beschwerdeführenden liegt knapp 50 m entfernt von der bestehenden Remise des Beschwerdegegners (D.________strasse) und dem danebenliegenden Silolagerplatz. Dort finden die Tätigkeiten des Beschwerdegegners statt, welche von den Anzeigenden insbesondere aufgrund deren Lärm- und Lichtemissionen zur Anzeige gebracht wurden.