eventualiter sei das sofortige Verbot der lohnunternehmerischen Tätigkeit durch die angerufene Beschwerdeinstanz zu verfügen. 3. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung an die Gemeinde Grossaffoltern mit präzisen Anweisungen zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 4. Verfahrensantrag: Den Beschwerdeführenden sei die Einsicht in sämtliche Verfahrensakten zu gewähren.»