46 Abs. 2 BauG wiederherzustellen. 8. Der Grundeigentümer wird auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Dessen Beurteilung obliegt der Gemeinde. 9. [Androhung Ersatzvornahme] 10. [Strafandrohung] 11. Die Kosten für diese Verfügung betragen CHF 1530.00. Sie sind vom Grundeigentümer zu bezahlen, sobald diese Verfügung rechtskräftig ist. 12. [Rechtsmittelbelehrung]» 4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 20. November 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: