Gärsaft darf nicht versickern oder in den A.________bach abfliessen. 7. Das Tanklager und die dazugehörenden Komponenten sind auf ordentlichem Weg innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Verfügung dem AWA zu melden und allenfalls mit einem nachträglichen Baugesuch bewilligen zu lassen. Wird das Tanklager innert der vorgegebenen Frist nicht gemeldet und geht kein nachträgliches Baugesuch ein, ist der Grundeigentümer verpflichtet, das Tanklager ab Rechtskraft innert 3 Monaten zurückzubauen und den rechtmässigen Zustand gemäss Art. 45 Abs. 1 Bst. b und Art. 46 Abs. 2 BauG wiederherzustellen.