5. Der öffentliche Flurweg darf weder als Umschlags- noch als Produktionsfläche genutzt werden. 6. Die Siloballen dürfen auf Naturboden gelagert werden, solange keine Flüssigkeit («Gärsaft») austritt. Gemäss Merkblatt vom Amt für Wasser und Abfall «Erstellung von Siloanlagen und Lagerung von Silagen» darf die Folie der Siloballen somit beim Lagern, Umstellen oder Transportieren nicht verletzt werden. Defekte Siloballen sind umgehend zu entfernen und wie Hofdünger landwirtschaftlich zu verwerten. Gärsaft darf nicht versickern oder in den A.________bach abfliessen.