3. T.________ wird angewiesen, die Lagerung von Siloballen lediglich im Rahmen des in der Baubewilligung vom 10. Juli 2015 festgehaltenen Bereichs (Grundfläche 24.00 x 12.00 Meter) vorzusehen. Alle ausserhalb dieses Bereichs gelagerten Siloballen sind zu entfernen und der rechtmässige bzw. bewilligte Zustand ist wiederherzustellen. 4. Fahrzeuge und Maschinen dürfen nur im bewilligten Rahmen (Einstellraum 35.00 m x 11.00 m, L x B) abgestellt werden.