RPG seien daher erfüllt. Mit Fachbericht vom 25. Mai 2023 führte das LANAT ergänzend aus, es handle sich vorliegend um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit aktuell 0.607 SAK. Die Produktion und der Verkauf von betriebseigenem Futter werde als bodenabhängige landwirtschaftliche Bewirtschaftung beurteilt und sei daher zonenkonform. Es handle sich bei dieser Tätigkeit nicht um einen Nebenbetrieb nach Art. 24 RPG (richtig: Art. 24b RPG). Der Silolagerplatz diene der Lagerung von Siloballen, die auf dem Betrieb produziert würden. Die Mengenangaben des Beschwerdegegners seien mit aktuellen Standardwerten überprüft worden und würden als realistisch beurteilt.