3. Mit Fachbericht vom 1. Mai 2023 stellte das LANAT, Fachstelle Boden, fest, dass der heutige Silolagerplatz und die damit verbundene Tätigkeit im Jahr 2015 bewilligt worden seien und die damalige Bewilligung mit der Auflage verknüpft worden sei, dass der Lagerplatz nur solange verwendet werden dürfe, wie dieser zonenkonform genutzt werde. Das LANAT kam im Fachbericht zum Schluss, dass der Silolagerplatz der Lagerung von Siloballen diene, die auf dem Betrieb produziert werden. Die Voraussetzungen der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG seien daher erfüllt.