Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen ein Teil der Beschwerdeführenden Einsprache. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) kam mit Verfügung vom 20. August 2021 gestützt auf die Beurteilung des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Fachstelle Boden, sowie des Amts für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, zum Schluss, dass erstens die Erweiterung der Maschinenhalle zonenkonform sei und zweitens eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24b RPG1 für die bestehende lohnunternehmerische Tätigkeit erteilt werde. Das AGR verfügte dabei verschiedene Auflagen. Gestützt auf diese Verfügung erteilte die Gemeinde Grossaffoltern