2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 600.– auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau, eingeschrieben, mit Beilage gemäss Dispositiv- Ziff. III.1 Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat