38 Gebührenreglement). Die Aufwandgebühr II beträgt CHF 140.00 pro Stunde (vgl. den Gebührentarif der Einwohnergemeinde Lengnau vom 11. März 2014). Für das hier strittige Wiederherstellungsverfahren hat die Gemeinde mit Dispositiv-Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung Verfahrenskosten von CHF 140.00 erhoben. Das entspricht einem Zeitaufwand von einer Stunde. Dieser Aufwand dürfte wohl angemessen sein. 6. Kosten des Beschwerdeverfahrens