13/15 BVD 120/2023/69 Zustandes anzusetzen (allenfalls unter Androhung der Ersatzvornahme, sofern der Beschwerdeführer innert Frist kein nachträgliches Baugesuch einreicht oder die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht freiwillig umsetzt). Zudem hat die Gemeinde dem Beschwerdeführer vorgängig das rechtliche Gehör zu gewähren.