massnahmen, die das Bewohnen des Studios effektiv verhindern, könnten möglicherweise in einem Rückbau der Kochgelegenheit, der sanitären Einrichtungen und der Plombierung der entsprechenden Wasser- und Abwasserleitungen bestehen. Aufgrund der Aktenlage ist derzeit aber noch gänzlich unklar, welche Wiederherstellungsmassnahmen vorliegend in Betracht kommen und worin die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes überhaupt besteht. So ist beispielsweise nicht ersichtlich, ob das Büro im 1. Obergeschoss bereits über sanitäre Anlagen verfügt hat oder ob diese mit der Umnutzung erstmals installiert wurden.