e) Als Wiederherstellungsmassnahme hat die Gemeinde in Dispositiv-Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung zumindest sinngemäss den Rückbau bzw. die Entfernung der Sichtschutzwand angeordnet. Wie bereits erwähnt, bestanden im Jahr 2013 auf der Mauer weder ein Maschendrahtzaun noch eine Sichtschutzwand. Aus den entsprechenden Aufnahmen aus Google Street View ist ersichtlich, dass der Grünbereich im Süden der Parzelle bepflanzt war, wobei Sichtlücken bestanden.