c) Aus den Beschwerdeantwortbeilagen Nrn. 2 bis 5 geht hervor, dass sich auf der Südseite des Gebäudes auf der Parzelle Nr. B.________ zur G.________strasse hin ein kleiner Grünbereich befindet. Der Grünbereich ist auf drei Seiten mit einer Mauer und einer auf dieser errichteten schwarzen Sichtschutzwand abgegrenzt. Den Beschwerdeantwortbeilagen 3, 4 und 5 lässt sich entnehmen, dass die Mauer bereits im Jahr 2013 bestand, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme 46 VGE 2017/181 vom 18. April 2018 E. 3.2 47 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 19 mit Hinweis auf VGE 2017/181 vom 18. April 2018 E. 3.5