Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 11. Mai 2012 9/15 BVD 120/2023/69 4. Sichtschutz a) Der Beschwerdeführer macht geltend, beim Sichtschutz handle es sich um einen «Ersatz» des vorherigen Maschendrahtzaunes. Aus den Beschwerdebeilagen folgt, dass der Sichtschutz nach Ansicht des Beschwerdeführers angeblich im Jahr 2018/2019 errichtet worden sein soll.