e) Hinsichtlich der materiellen Rechtswidrigkeit ist zunächst zu klären, welche rechtlichen Grundlagen anwendbar sind. Das von der Gemeinde online veröffentlichte Baureglement zur Teilrevision der Ortsplanung vom Januar 2023 ist derzeit noch nicht vom AGR genehmigt.44 Zudem lag es vom 23. Juni bis 25. Juli 2022 sowie vom 7. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 und damit mutmasslich erst nach der Umnutzung des Büroraums im 1. Obergeschoss öffentlich auf. Vorliegend ist daher das bisherige Baureglement der Einwohnergemeinde Lengnau vom August 2011, zuletzt genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 10. Juni 2022 massgebend.