und H.________ vom 22. September 2021 betreffen ebenfalls nur die «Nutzungsänderung Erdgeschoss: Bisher Gewerbebetrieb: Elektrogeschäft mit Ausstellungsraum und Büro/Neue Nutzung: 4 ½ Zimmerwohnung, somit Wohnnutzung». Den Zustimmungserklärungen beigelegt ist ein Plan Erdgeschoss vom 17. September 2021, der nur die 4.5 Zimmerwohnung im Erdgeschoss, nicht aber das 1. Obergeschoss zeigt.39 Des Weiteren enthält das Baugesuchsformular 1.0 vom 2. Dezember 2021 folgende Umschreibung des Bauvorhabens: Nutzungsänderung Erdgeschoss: - Bisher Gewerbebetrieb: Elektrogeschäft mit Ausstellungsraum und Büro Neue Nutzung: 4 ½ Zimmerwohnung, somit Wohnnutzung Umgebung keine Änderung40