Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viele Wohn- und Gewerberäume im Gebäude ursprünglich bewilligt worden sind und ob seit der Erstellung des Gebäudes allenfalls Umnutzungen bewilligt worden sind. Entscheidend und im Folgenden zu prüfen ist, ob mit der Baubewilligung vom 9. Februar 2022 die Nutzungsänderung des Büros im ersten Obergeschoss bewilligt wurde. Mit Bauentscheid vom 9. Februar 2022 hat die Gemeinde die «Umnutzung von Gewerbebetrieb zu Wohnnutzung» bewilligt.36 Das Bauvorhaben wurde auch in der Publikation als «Umnutzung von Gewerbebetrieb zu Wohnnutzung» bezeichnet.37