d BewD, dass bauliche Änderungen im Gebäudeinnern der Baubewilligungspflicht unterstellt sind, wenn sie die Brandsicherheit betreffen.11 Beispielsweise hat der erstmalige Einbau einer Küche mit Herd und Backofen Auswirkungen auf die Brandsicherheit.12 Schliesslich hält Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD fest, dass bis zu 1.20 Meter hohe Einfriedungen baubewilligungsfrei sind.