6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 3/15 BVD 120/2023/69 VRPG7).8 Der Beschwerdeführer ist als Adressat durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Rechtliche Grundlagen