In der Folge bestätigte das die Gemeinde auch auf telefonische Nachfrage des Rechtsamtes vom 5. Februar 2024 und teilte mit, gemäss dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sei das Gebäude an der F.________strasse Nr. 8a im Jahr 1946 oder 1960 errichtet worden. Zudem konnte die Gemeinde mit Hilfe des GWR die Eigentümerschaften der Parzelle Nr. B.________ bis am 1. Januar 1980 rekonstruieren. Anhand dieser Angaben hat das Rechtsamt in der Folge zunächst Nachforschungen beim Regierungsstatthalteramt Seeland (ehemals Amtsbezirk Büren) angestellt.