4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 27. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte mit Verfügung vom 1. November 2023 den Schriftenwechsel durch, holte die Vorakten ein und bat die Gemeinde um Mitteilung, ob der Beschwerdeführer innert der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Baugesuch eingereicht hat. Mit Beschwerdeantwort vom 10. November 2023 beantragt die Gemeinde, die