3. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 16. Oktober 2023 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer erneut ihre Feststellung mit, dass er aus den Büroräumlichkeiten im 1. Stock ohne Baubewilligung eine neue Wohnung erstellt habe. Zudem habe der Beschwerdeführer auf der Südseite der Liegenschaft und entlang der G.________strasse eine Sichtschutzwand erstellt, die den notwendigen Abstand zur öffentlichen Strasse wohl nicht einhalte. Die Gemeinde verfügte deshalb Folgendes: