Am 9. Februar 2022 bewilligte die Gemeinde Lengnau (BE) dem Beschwerdeführer die «Umnutzung von Gewerbebetrieb zu Wohnnutzung».2 2. Gemäss ihren Ausführungen in der Beschwerdeantwort vom 10. November 2023 hat die Gemeinde im April 2023 festgestellt, dass der Beschwerdeführer aus den Büroräumlichkeiten im 1. Obergeschoss eine Wohnung erstellt haben soll. Als sich ein neuer Mieter bei der Einwohnerkontrolle habe anmelden wollen, habe ihn die Gemeinde aufgrund des fehlenden eidgenössischen 1 Pag. 13 ff. der Vorakten 2 Pag. 3 ff. der Vorakten