1. Der Beschwerdeführer ist Alleineigentümer der Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. B.________, die in die Stockwerkeinheiten Nrn. B.________-1, B.________-2 und B.________-3 aufgeteilt ist. Auf der Parzelle Nr. B.________ befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude (F.________strasse 8a). Die Parzelle liegt in der Mischzone Kern (MK). Am 2. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer ein Baugesuch mit folgender Umschreibung ein: Nutzungsänderung Erdgeschoss: - Bisher Gewerbebetrieb: Elektrogeschäft mit Ausstellungsraum und Büro Neue Nutzung: 4 ½ Zimmerwohnung, somit Wohnnutzung Umgebung keine Änderung1