Ein Teil der deponierten Materialien steht allenfalls im Zusammenhang mit Absichten des Beschwerdeführers, das Ferienhaus zu renovieren.29 In seinen Schlussbemerkungen vom 9. Februar 2024 teilt er mit, dass er eine Offerte zur Dachsanierung eingeholt habe. Demnach beabsichtigt er nun offenbar, ein Unternehmen mit der Sanierung zu beauftragen, womit wohl kein Anlass mehr dafür besteht, dass der Beschwerdeführer eigenes Material vor Ort lagert. Selbst wenn dies aber noch der Fall wäre, würde sich eine Verlängerung der Räumungsfrist für die abgelagerten Gegenstände und Materialien nicht rechtfertigen. Die verschiedenen Materialien lagern seit Jahren unerlaubt auf dem Grundstück.