7, 8 und 9 abgebildet. Danach ist das Dach des Anbaus mit einer grünen Blache abgedeckt. Die seitlich angebrachten Stützen und Gitterelemente wirken behelfsmässig montiert. In die Gitterelemente sind Plastikplanen eingeflochten, die in Fetzen herunterhängen (Foto Nr. 7). Es besteht daher insbesondere die Befürchtung, dass Plastik und andere Materialien in die Umwelt (Wald, landwirtschaftliches Kulturland, Gewässer) gelangen und dort Schäden anrichten könnten. Damit sprechen gewichtige öffentliche Interessen für den Abbruch, während die entgegenstehenden Interessen des Beschwerdeführers angesichts der fehlenden Baubewilligung für den Anbau als leicht zu gewichten sind.