g) Die Gemeinde geht gemäss Stellungnahme vom 17. November 2023 gestützt auf die von ihr eingereichten Luftbilder davon aus, dass das Ferienhaus im Jahr 1965 erstellt wurde; der Anbau sei erstmals auf einem Luftbild von 1999 erkennbar. Der Beschwerdeführer hingegen ist der Ansicht, dass der Anbau bereits auf dem Luftbild von 1975 sichtbar sei. Somit erscheine es naheliegend, dass der Anbau 1967 erstellt worden sei.