Auf der erwähnten Fotodokumentation ist ersichtlich, dass an diversen Orten auf der Parzelle Nr. F.________ Depots und lose Ablagerungen aus unterschiedlichen Materialien und Einzelteilen angelegt wurden. Diese mussten mit der Wiederherstellungsverfügung erfasst werden, was mit der gewählten Formulierung in Dispositivziffer 2 sichergestellt wurde. Die Gemeinde hat zudem in Dispositivziffer 5 der angefochtenen Verfügung klargestellt, dass Material oder Bauten, die allenfalls seit der Begehung am 16. März 2023 zusätzlich angeschafft oder erstellt wurden, ebenfalls geräumt und vorschriftsgemäss entsorgt werden müssen.