Bei Zweifeln ist auf die Begründung der Verfügung zurückzugreifen. Gestützt auf das Vertrauensprinzip bzw. den Grundsatz von Treu und Glauben ist weiter zu berücksichtigen, wie die Adressatinnen und Adressaten die Verfügung in guten Treuen verstehen durften und mussten. Hinweise auf das richtige Verständnis können sich dabei aus den Verfahrensakten ergeben.13 Die Bezeichnung der zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu treffenden Massnahmen kann auch durch Verweisung erfolgen, bspw. wenn sich die Massnahmen klar aus Plänen ergeben.14