Darauf nimmt die Gemeinde in den Erwägungen der angefochtenen Verfügung Bezug und führt aus, wie anlässlich der Begehung vom 16. März 2023 festgelegt worden sei, müsste nun mit einer verfügten Räumung sämtliches Material, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Unterstände etc. ausserhalb des Gebäudes entsorgt werden. Da es nun zur amtlich verfügten Räumung komme, bestehe kein Handlungsspielraum und die in der Aktennotiz in Aussicht gestellte Duldung einzelner Objekte sei nicht mehr möglich.