b) In der Aktennotiz vom 16. März 2023 hatte die Gemeinde festgehalten, es handle sich um den letzten Versuch, die Räumung einvernehmlich – ohne Verfügungen und Räumung durch die Gemeinde auf Kosten des Bauherrn – zu bewirken. Darauf nimmt die Gemeinde in den Erwägungen der angefochtenen Verfügung Bezug und führt aus, wie anlässlich der Begehung vom 16. März 2023 festgelegt worden sei, müsste nun mit einer verfügten Räumung sämtliches Material, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Unterstände etc. ausserhalb des Gebäudes entsorgt werden.