2/12 BVD 120/2023/68 sitzstand noch Gutgläubigkeit geltend gemacht werden.». In Dispositivziffern 2-5 der angefochtenen Verfügung trifft die Gemeinde Anordnungen über die rückzubauenden bzw. zu räumenden Bauten, Gegenstände und Materialien und legt jeweils die Wiederherstellungsfrist fest.